Prozessbegleitung

Angebot

Bauen im Bestand ist weiterbauen.

Die damit verbundenen öffentlichen Schutzinteressen sind wichtige Grundlagen einer nachhaltigen Baukultur. Sie beruht auf Respekt für die natürlichen, die gesellschaftlichen und die wirtschaftlichen Ressourcen.​

Wesentlich ist eine ergebnisoffene Auseinandersetzung mit den Qualitäten des Bestands und die kreative Suche nach angemessenen Lösungen. Ebenso wichtig sind Sattelfestigkeit in der Anwendung und in der Auslegung von Verfahrens- und Rechtsfragen.​

Ich kenne die Logik von Denkmal- und Ortsbildschutz und ihre (vermeintlichen und tatsächlichen) Fallstricke à fond. Ich helfe Ihnen, Herausforderungen früh zu erkennen, sie aktiv anzugehen und aus Risiken Chancen zu machen.​

Ich berate Unternehmen aus der Immobilien- und Projektentwicklung, Behörden von Kantonen und Gemeinden sowie Architektur- und Planungsbüros. Dazu kommen Private, die bei Denkmalschutzfragen mit scheinbar unüberwindlichen Herausforderungen konfrontiert sind.


Mein Leistungsangebot umfasst die fachliche Beratung, Analyse und Begleitung in den nachstehenden Themenfeldern. Ich richte mich an alle Akteurinnen und Akteure, die komplexe Planungs- und Bauvorhaben im Spannungsfeld von Schutzinteressen und Verfahrensfragen bearbeiten – und die Planungssicherheit benötigen.

Am Anfang steht die Klärung von Zielen, Zuständigkeiten und Prioritäten. Durch eine strukturierte Orientierung und gemeinsame Verständigung entsteht die Grundlage für ein zielgerichtetes, effizientes Vorgehen.

Die unbestimmten Rechtsbegriffe im Bereich des Heimatschutzes (Begrifflichkeit gemäss Art. 78 BV) sind komplex und für Nicht-Fachleute oft schwer nachvollziehbar. Ihre Rechtswirkung variiert zudem von Kanton zu Kanton. Die inhaltlich und rechtlich belastbare Auslegung dieser öffentlichen Schutzinteressen ist entsprechend anspruchsvoll und stellt selbst Fachleute und Behörden häufig vor Herausforderungen. Eine besondere Knacknuss ist dabei die sogenannte Direktanwendung des ISOS.

Ich unterstütze die Analyse und Auslegung der Schutzkonzepte des Denkmal-, Ortsbild- und Landschaftsschutzes. Dabei achte ich darauf, baukulturelle Werte sowie rechtliche und verfahrenstechnische Implikationen – und deren Spielräume – sorgfältig auszuloten. Konkret:

  • Recht der Denkmalpflege und des Heimatschutzes
  • Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
  • Ortsbildschutz (Bundesinventar ISOS)
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege, Unterschutzstellungen
  • Industriedenkmäler (Spezialgebiet)
  • Denkmäler der Moderne und der Nachkriegszeit (Spezialgebiet)
  • Landschaftsschutz (Bundesinventar BLN)
  • Historische Verkehrswege (Bundesinventar IVS)

Die Weichen hinsichtlich der öffentlichen Schutzinteressen werden in der Regel zu Beginn einer Planung gestellt – oft schon davor. Erfolgt dies nicht sachgerecht oder werden die Nutzungsinteressen zu einseitig gewichtet, kann dies erhebliche Konsequenzen auf Kosten, Termine und Verfahren haben.

Ich begleite Lösungsfindungsprozesse im Zusammenhang mit den öffentlichen Schutzinteressen des Ortsbild-, Denkmal- und Landschaftsschutzes. Qualität, Ergebnisoffenheit und Planungssicherheit stehen dabei im Mittelpunkt. Konkret:

  • Phase Null vor der Planung eines Vorhabens begleiten
  • Qualitätssichernde Verfahren begleiten
  • Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzinteressen beurteilen
  • Kontakt mit Behörden, NGOs und weiteren Akteuren unterstützen
  • Energetische Ertüchtigung (Substanzerhalt) von Bauten der Nachkriegsmoderne begleiten

Planungssicherheit entsteht durch einen ergebnisoffenen, transparenten und nachvollziehbaren Umgang mit den betroffenen Interessen. Die damit verbundene Interessenabwägung ist oft anspruchsvoll, lässt sich jedoch weitgehend antizipieren. Dies sorgt für vorhersehbare und stabile Verfahren.

Ich unterstütze in Anwendungs- und Verfahrensfragen auf kantonaler und kommunaler Ebene beim Vollzug von Ortsbild- und Denkmalschutz sowie bei Verfahren nach Bundesrecht. Konkret:

  • Raumplanerische Interessenabwägung von Schutz- und Nutzungsinteressen
  • Richt- und Nutzungsplanung von Kantonen und Gemeinden
  • Bewilligungsverfahren von Kantonen und Gemeinden
  • Plangenehmigungsverfahren des Bundes (Eisenbahngesetz)
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (Fachbereiche Ortsbild- und Denkmalschutz, historische Verkehrswege, Landschaftsschutz)
  • Koordination von Planungsinstrumenten des Bundes, der Kantone und Gemeinden

Bei festgefahrenen Situationen oder unübersichtlichen Gemengelagen biete ich gezielte Unterstützung. Durch neutrale Moderation, Fachwissen und pragmatische Lösungsstrategien helfe ich, wieder Handlungsspielräume zu eröffnen und konstruktive Wege zur Entscheidungsfindung zu erschliessen.

Foto: Filmstill aus Gordon Matta-Clark, Bingo X Ninths, 1974

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